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   OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08   

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OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08 (https://dejure.org/2008,8690)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.11.2008 - 14 PS 2/08 (https://dejure.org/2008,8690)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. November 2008 - 14 PS 2/08 (https://dejure.org/2008,8690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO bei Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c PflSchG 1986

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 Abs. 2 VwGO; § 16c PflSchG ; § 18c Abs. 1 PflSchG ; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG
    Berechtigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Bekanntgabe von geschützten Einzelheiten zur Zusammensetzung eines in Deutschland zugelassenen sog. Referenzmittels an den Parallelimporteur i.R.d. Erteilung einer ...

  • Judicialis

    PflSchG § 15b; ; PflSchG § 16c; ; PflSchG § 18c; ; PflSchMGV § 1c; ; Richtlinie 1991/414; ; VwGO § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO bei Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c PflSchG : Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Betriebsgeheimnis; Geheimhaltung; Geheimnisschutz; Geheimschutz; Gehör, rechtliches; Geschäftsgeheimnis; Paralleleinfuhr; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Bekanntgabe von geschützten Einzelheiten zur Zusammensetzung eines in Deutschland zugelassenen sog. Referenzmittels an den Parallelimporteur i.R.d. Erteilung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 262 (Ls.)
  • DÖV 2009, 258
  • DÖV 2009, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    Die Klägerin verfolgt hier aber nicht als Sachwalterin ein Informationsinteresse der Allgemeinheit (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, NVwZ 2008, 554), sondern das individuelle Ziel, nach § 99 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 100 Abs. 1 und § 108 Abs. 2 VwGO effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) durch Aufklärung des Sachverhalts und Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in dem allein sie betreffenden Verfahren der Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach dem Pflanzenschutzgesetz zu erhalten.".

    Ist danach ein Geheimhaltungsbedarf im vorliegenden Fall festzustellen, setzt die Entscheidung über die Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) grundsätzlich eine prozessuale Ermessensausübung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u .a. -, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 20 F 2/07 -, a. a. O.).

    Ungeachtet der aufgezeigten Bedenken gegen die Richtigkeit der angeführten, vom beigeladenen Ministerium in seiner Sperrerklärung enthaltenen Argumente erweist sich diese jedoch jedenfalls im Ergebnis mit der Erwägung als richtig, dass hier das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse des Herstellers des Referenzmittels dem gegenläufigen, ebenfalls grundrechtlich geschützten Interesse der Klägerin an einem effektiven Rechtsschutz vorgeht und daher keine andere Entscheidung als der Erlass einer Sperrerklärung ergehen konnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 20 F 2/07 -, NVwZ 2008, 554 ff.; sowie Kugele, jurisPr-BVerwG, 13/2008, Anm. 4).

    Ebenso muss der Hersteller nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Parallelimporte hinnehmen, wenn er selbst sein Produkt oder ggf. auch ein anderer Hersteller ein vergleichbares Produkt (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 21.2.2008, a. a. O.; Siegel, NVwZ 2007, 906, 908, m. w. N.) in anderen EU-Mitgliedstaaten deutlich billiger anbietet.

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u .a. -, BVerfGE 115, 205 = NVwZ 2006, 1041, 1042, m. w. N.).

    Ob auch Rechte aus Art. 14 Abs. 1 GG betroffen sein können, kann dahinstehen, weil ein Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Art. 14 Abs. 1 GG jedenfalls nicht weitergeht als der durch Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u .a. -, a. a. O. sowie NVwZ 2006, 1041, 1046).

    Ist danach ein Geheimhaltungsbedarf im vorliegenden Fall festzustellen, setzt die Entscheidung über die Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) grundsätzlich eine prozessuale Ermessensausübung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u .a. -, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 20 F 2/07 -, a. a. O.).

  • EuGH, 21.02.2008 - C-201/06

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    Schließlich kann auch offen bleiben, welche Folgen sich für die Entscheidung in der Hauptsache aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 (C-201/06) ergeben.

    Wenn aber die Zulässigkeit des Parallelimports selbst vom Europäischen Gerichtshof aus dem EU-Primärrecht abgeleitet worden ist (vgl. neben dem o. a. Urt. v. 11.3.1999 zuletzt etwa Urt. v. 21.2.2008 - C-201/06 -), so könnte daraus als verfahrensrechtlicher Annex auch die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten folgen, wechselseitig die den jeweiligen nationalen Zulassungsbehörden vorliegenden Informationen auszutauschen.

  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    D. h.: Selbst wenn die fachgesetzliche Norm über die Geheimhaltung eine Offenbarung nicht oder nur unter engen Voraussetzungen zulässt - wie hier § 18c PflSchG -, kann eine solche Offenlegung im Interesse der Verwirklichung effektiven Rechtsschutzes gleichwohl nach § 99 VwGO geboten sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.6.2008 - 20 F 44/07 -, und Beschl. v. 13. Juni 2006 - 20 F 5/05 -, DVBl. 2006, 1245 f.).
  • EuGH, 11.03.1999 - C-100/96

    British Agrochemicals Association

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    Zwar existiert - soweit ersichtlich - keine ausdrückliche Bestimmung, die eine solche Übermittlungspflicht auch für den in der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie 91/414/EWG ungeregelten Parallelimport (vgl. EuGH, Urt. v. 11.3.1999 - C 100/96 -, EuZW 1999, 341 ff.) normiert.
  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    D. h.: Selbst wenn die fachgesetzliche Norm über die Geheimhaltung eine Offenbarung nicht oder nur unter engen Voraussetzungen zulässt - wie hier § 18c PflSchG -, kann eine solche Offenlegung im Interesse der Verwirklichung effektiven Rechtsschutzes gleichwohl nach § 99 VwGO geboten sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.6.2008 - 20 F 44/07 -, und Beschl. v. 13. Juni 2006 - 20 F 5/05 -, DVBl. 2006, 1245 f.).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    Für die Entscheidung des nach § 189 VwGO eingerichteten Fachsenats ist grundsätzlich ein Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache notwendig, mit dem das Gericht unter Angabe des Beweisthemas förmlich verlautbart, dass es die Bekanntgabe der bislang nicht vorgelegten Unterlagen als erheblich ansieht (vgl. BVerwG, Beschl. vom 24. November 2003 - 20 F 13/03 -, BVerwGE 119, 229, 230 f. = NVwZ 2004, 485 f., und vom 17. März 2008 - 20 F 42/07 -, juris; Kugele, jurisPr-BVerwG 20/2008, Anm. 5).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    Die Therapie einer einzelnen Person kann daher einem öffentlichen Anliegen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, BVerwGE 123, 352 = NJW 2005, 3300).
  • BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07

    Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    Für die Entscheidung des nach § 189 VwGO eingerichteten Fachsenats ist grundsätzlich ein Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache notwendig, mit dem das Gericht unter Angabe des Beweisthemas förmlich verlautbart, dass es die Bekanntgabe der bislang nicht vorgelegten Unterlagen als erheblich ansieht (vgl. BVerwG, Beschl. vom 24. November 2003 - 20 F 13/03 -, BVerwGE 119, 229, 230 f. = NVwZ 2004, 485 f., und vom 17. März 2008 - 20 F 42/07 -, juris; Kugele, jurisPr-BVerwG 20/2008, Anm. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 13a F 12/08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) für ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08
    Zur Begründung, dass hier ein entsprechendes Geheimhaltungsinteresse gegeben ist, kann auf den in einem Parallelverfahren ergangenen Beschluss des OVG Münster vom 23. Oktober 2008 (- 13a F 12/08 -, juris, nicht rechtskräftig) verwiesen werden, der sich der Senat anschließt:.
  • VG Braunschweig, 12.12.2012 - 2 A 1033/12

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Betriebsgeheimnis; Glyphosat;

    Das in einem Unternehmen vorhandene Wissen über Herstellungsverfahren und die genaue Zusammensetzung eines Produkts stellt einen wirtschaftlichen Wert dar, unter Berücksichtigung dessen an der Nichtverbreitung dieser Tatsachen ein nach Art. 12 Abs. 1 GG berechtigtes Interesse besteht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2008 - 14 PS 2/08 -, juris; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23.10.2008 - 13a F 12/08 -, NVwZ 2009, 475).

    Die Bestimmungen des Art. 63 Abs. 2 Buchst. f Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und des § 65 Abs. 2 Nr. 3 PflSchG n. F. tragen den berechtigten Interesser des Herstellers eines zugelassenen Wirkstoffs bzw. Pflanzenschutzmittels Rechnung, zu verhindern, dass es durch Kenntnis der genauen Zusammensetzung seines Produkts oder der im Zulassungsverfahren vorgelegten Studien anderen Herstellern ermöglicht wird, nach Ablauf des Patentschutzes legal ein Konkurrenzprodukt, und zwar mangels eigener Forschungsaufwendungen in der Regel billiger, auf den Markt zu bringen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2008, a. a. O.).

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